Calciumsulfatestrich und Calciumsulfat-Fließestrich in häuslichen Bädern
Bei der Bauwerksplanung ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass Bauteile vor Durchfeuchtung zu schützen sind. Insbesondere ist bei schwimmend verlegten Estrichen darauf zu achten, dass die Dämmung vor eventuell anfallender Feuchtigkeit geschützt wird. Diese Anforderung gilt gleichermaßen für zementgebundene Estriche wie auch für konventionelle Calciumsulfatestriche und Calciumsulfat-Fießestriche.
In häuslichen Bädern (ohne Bodenabläufe) hat sich folgende Vorgehensweise in der Praxis bewährt:
- Verlegen von Fugenbändern in Bereichen von Randfugen.
- Aufbringen einer "Verbundabdichtung" auf die Estrichoberfläche.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem IGE-Merkblatt Nr. 1 "Fließestriche auf Calciumsulfatbasis in Feuchträumen". Die Hinweise im Merkblatt gelten gleichermaßen für konventionell verlegte Calciumsulfatestriche und Calciumsulfat-Fließestriche.
Aus technischer Sicht ist es nicht nachvollziehbar, warum seitens mancher Baugewerke zum Teil immer noch die Auffassung vertreten wird, dass bei Zementestrichen keinerlei Abdichtungsmaßnahmen erforderlich seien. Gerade Zementestriche neigen aufgrund ihres sehr ausgeprägten Schwindverhaltens zu Randverformungen, die in der Praxis immer wieder zu Abrissen in Bereichen der Siliconverfugungen zwischen Boden- und Wandfliesen führen. Ohne Abdichtungsmaßnahmen kann hier Feuchtigkeit ungehindert in die Konstruktion eindringen und diese auf Dauer zerstören.
